Die Gültigkeit des Missionsbefehls

So geht nun hin und macht zu Jüngern alle Völker, und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Weltzeit! Amen.
Matthäus 28,19-20

Jesus hat hier seinen Auftrag an die Jünger formuliert. Sie sollen ihr weiteres Leben der Mission aller Völker widmen. In diesem Tun ist ER bei ihnen. Es wäre also nicht im SEINEM Sinne, wenn sich die Apostel nur still freuen würden und selbstzufrieden wären. Jesus begleitet sie in ihrer Praxis. Hier findet sich eine Absage an alle Mystik, einer Form der Religiosität, bei der ein Mensch allein durch Versenkung und Askese eine Verbindung mit Gott sucht, der Mitmensch aber nicht beachtet wird. Der Missionsbefehl durch Jesus steht aber im Vordergrund. Er gilt allen Christen, die in SEINE Nachfolge treten und er gilt nach wie vor, auch wenn mittlerweile auch in kirchlichen Kreisen Kritik laut wird an der christlichen Praxis, Menschen missionieren zu wollen.

Ich habe ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2020 gefunden, bei dem Asylbewerbern ihr Schutzstatus wieder zuerkannt wurde, weil sie sich nachweislich zum Christentum bekehrt hätten. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den Klägern um echte Bekehrte handelte und sie sich nicht aus asyltaktischen Gründen dem Christentum zugewandt hätten. Dazu hieß es in der Begründung u. a.:
„Besonders zu erwähnen ist in dem Zusammenhang, dass die Kläger ihren Glauben nicht nur öffentlich und nach außen hin leben, sondern dass sie sich auch für ihren Glauben engagieren. Die Klägerin erklärte, dass sie schon andere Personen missioniert habe.“
Ich meine, es ist schon beachtenswert, wenn ein weltliches Gericht echtes, engagiertes Christsein mit der Bereitschaft zu missionarischen Handeln begründet.