Andacht Heute

Zornausbrüche

Wenn ihr zornig seid, dann versündigt euch nicht. Legt euren Zorn ab, bevor die Sonne untergeht. Gebt dem Teufel keinen Raum in eurem Leben!
Epheser 4,26-27

Paulus beschreibt im Epheserbrief den neuen Menschen, der zu Gott umgekehrt ist. Er ist klug genug zu wissen, dass dieser auch immer noch zornig werden kann. Das ist nicht gut, liegt aber in der Natur des Menschen, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Die Älteren kennen vielleicht noch die Werbung mit dem HB-Männchen. Da gab es immer neue Anlässe für seine Wutausbrüche, die ihn wie eine Rakete nach oben schießen ließen. Eine Stimme holte ihn zurück: „Halt, mein Freund, wer wird denn gleich in die Luft gehen? Greife lieber zur HB, dann geht alles wie von selbst.“

Was hat Paulus mit der Zigarettenwerbung aus den 50er Jahren zu tun? Nun, in beiden Fällen wird nicht bestritten, dass es Anlässe für Wutausbrüche gibt. Aber es werden unterschiedliche Wege beschrieben, wie man seinen Zorn besänftigen kann. Der Griff zur Zigarette ist eine höchst zweifelhafte Empfehlung. Der Rat des Paulus ist viel besser. Er ermahnt uns, noch am selben Tag zur Besinnung zu kommen. Nach jedem Wutausbruch hat man wieder Zeit zur Selbstreflexion, die man nutzen sollte. Bevor sich die Fronten verhärten und der Teufel sich freuen kann, sollte man in sich gehen, mit Gott sprechen und in aller Demut nach einer Lösung des Konflikts suchen. Wenn man den anderen durch harte Worte verletzt hat, ist es an der Zeit, sich zu entschuldigen.

Auf den Heiligen Geist vertrauen

Wenn ihr mich liebt, werdet ihr meine Gebote befolgen. Und ich werde den Vater bitten, dass er euch an meiner Stelle einen anderen Beistand gibt, der für immer bei euch bleibt. Das ist der Geist der Wahrheit, den die Welt nicht bekommen kann, weil sie ihn nicht sieht und ihn nicht kennt. Aber ihr kennt ihn, denn er bleibt bei euch und wird in euch sein.
Johannes 14,15-17

Wie wir in der gestrigen Andacht gesehen haben, ist es ein Grund- und Menschenrecht, „seine persönliche Überzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich zu bekennen“. Dazu gehört auch, seinen Glauben vor anderen zum Ausdruck zu bringen, was schnell als Missionierung empfunden wird und wogegen sich viele wehren.

Natürlich kann und darf man niemanden zwingen zu glauben. Es ist nicht unsere Aufgabe, den anderen von der Wahrheit, die wir erkannt haben, überzeugen zu wollen. Das müssen wir dem Heiligen Geist überlassen. Er zeigt den Menschen den Weg zum Glauben. Aber sie müssen sich entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Alles, was wir tun können, ist, uns als liebende Christen zu erweisen. Und das heißt eben nicht, dass wir in unserem Eifer den anderen in Grund und Boden argumentieren. Wir müssen nicht den alten Vorurteilen gegen uns Gläubige neue Nahrung geben (die Christen seien „einfältig und fanatisch“, man habe sie „einer Gehirnwäsche unterzogen“). Besser ist es, wenn wir vor aller Augen ein Leben führen, das von Demut, Freundlichkeit und Mitgefühl geprägt ist.

Jeder von uns soll auf den anderen Rücksicht nehmen und danach fragen, was gut für ihn ist und was ihm im Glauben weiterhelfen kann.
Römer 15,2

Unser Recht auf Glauben

Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter den Scheffel, sondern auf den Leuchter; so leuchtet es allen, die im Haus sind. So soll euer Licht leuchten vor den Leuten.
Matthäus 5,15-16

Das bedeutet für uns, so zu leben und zu handeln, wie Gott es von uns verlangt. Dazu gehört, dass wir uns das nötige Wissen aneignen, um in einer zunehmend gottlosen Welt bestehen zu können. Dabei geht es vor allem um die Heilige Schrift, aber auch um Informationen über die Welt, die uns umgibt, und ganz speziell auch um Fragen, die das Recht auf Ausübung unseres Glaubens betreffen.

Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde der Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ (Wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt, um das Zusammenleben von Katholiken und Protestanten reichsrechtlich zu regeln. Es erlaubte den Landesfürsten, künftig die Religion in ihrem Territorium zu bestimmen. Das friedliche Zusammenleben dauerte einige Jahrzehnte an, dann brachen die Gegensätze zwischen den beiden Konfessionen wieder auf und führten zum Dreißigjährigen Krieg (1618-48).

Heute kann jeder seine Religion selbst betimmen. Das war in früheren Jahrhunderten anders: Der Landesherr bestimmte, was seine Untertanen zu glauben hatten. Erst die Aufklärung brachte die Religionsfreiheit. Der Preußenkönig Friedrich II. sprach davon, dass „jeder nach seiner Fasson selig werden“ könne. Heute ist die Religionsfreiheit ein Grund- und Menschenrecht. Jedem muss es erlaubt sein, „seine persönliche Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben“. Dieses Ausübungsrecht beinhaltet auch, seinen Glauben in der Öffentlichkeit bekunden zu dürfen. Befürworter der Religionslosigkeit wollen dieses Recht zunehmend einschränken. Dies zeigt sich in der Ablehnung jeglicher christlicher Symbolik und jeder Form von Mission. Wer von seinem Glauben spricht, stößt nicht selten auf offene Ablehnung. Man will in Ruhe gelassen werden, und man verbittet sich jegliche Beeinflussung in Fragen der Weltanschauung. Viele Christen sind inzwischen vorsichtig geworden in ihren Äußerungen, auch weil sie nicht zu wissen scheinen, dass es überhaupt ein Recht auf das Kundtun ihres Glaubens gibt. Darum ist es notwendig, dieses Ausübungsrecht in Erinnerung zu rufen und gegen alle Einschränkungen zu verteidigen. Das sind wir nicht zuletzt unserem Herrn schuldig.