Die Größe einer Versammlung

Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte.
Matthäus 18,20

Als Versammlung gilt nach Artikel 8 des Grundgesetzes eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Hier heißt es auch: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Dieses Versammlungsrecht gilt grundsätzlich bei uns. Es kann unter freiem Himmel aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beschränkt werden. Dies gilt u. a. für Demonstrationen, die angemeldet werden müssen und, wenn dabei gegen geltendes Recht verstoßen wird, auch verboten werden können.

Versammlungen, wie sie Jesus beschreibt, gelten auch schon ab einer Personenzahl von nur zwei. Wenn ER anwesend ist, kann niemand behaupten, dass dies nicht unter dem Begriff einer Versammlung zu verstehen ist. Es kommt auch nicht auf den Ort an, also wo das stattfindet. Allen, die anderen Christen vorschreiben wollen, man könne sich nur in größeren Mengen versammeln, und das hätte auch noch in dafür gebauten Kirchen zu erfolgen, muss entgegengehalten werden, dass so etwas nicht in der Bibel steht. Du kannst dich jederzeit mit einem anderen Christen treffen, wo du willst. Wenn du willst, kannst du das auch Gottesdienst nennen, zumal wenn zusammen gebetet wird. Es kommt nicht auf die Menge der Teilnehmer und den herausragenden Ort der Begegnung an. Ich habe schon öfter gehört, wie jemand gefragt hat, wie groß denn der Hauskreis gewesen sei, an dem er nicht teilgenommen hat. Es ging ihm offensichtlich um die Erkundung der Resonanz, die sich für ihn rein zahlenmäßig ausdrückt. Darauf kommt es aber nicht an. Entscheidend ist, dass Jesus uns versprochen hat, dass ER auch bei kleinsten Gruppen in deren Mitte ist.