Den Mund aufmachen, wenn es nötig ist

Sprich du für die Sprachlosen! Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein!
Richte gerecht und verschaffe dem Recht, der sich selbst nicht helfen kann!

Sprüche 31,8-9

Bei uns herrscht heute grundsätzlich Meinungsfreiheit. Jeder darf im Prinzip seine Meinung kundtun. Ich will jetzt keine politische Diskussion beginnen, um darauf hinzuweisen, dass unsere Gesellschaft größte Schwierigkeiten hat, mit diesem Grundrecht umzugehen. Sehr schnell wird man heute zu den Feinden der Demokratie gezählt, wenn man eine andere Meinung vertritt als die gerade herrschende. Man kann dies auch erleben, wenn es um Glaubensgemeinschaften geht. Um nichts anderes geht es bei den heutigen Sprüchen.

Wenn in religiösen Gemeinden den Frauen Rechte abgesprochen werden, dann sollte man dies auch mal zum Thema machen. Wir Männer dürfen nicht schweigen, wenn es Gruppierungen gibt, die den Frauen sagen, sie sollten schweigen. Man feiert in diesen Tagen die Zusammenkunft des Konvents auf Schloss Herrenchiemsee, der unser Grundgesetz geschaffen hat. Darin heißt es im Artikel 3 unzweideutig: Männer und Freuen sind gleichberechtigt. Dies gilt ohne Wenn und Aber überall in unserem Land. Es kann sich auch nicht jemand auf die Bibel berufen, um den Frauen Befugnisse abzuerkennen und sich dabei an zwei Bibelstellen klammern (1. Korinther 14,34 und 1. Timotheus 2,12), weil die beiden Paulus-Äußerungen dies nicht hergeben. Man könnte einwerfen, warum man als Mann für die Rechte von Frauen eintreten sollte, wenn diese so etwas gar nicht anstreben. Man muss kein hitziger Streiter für Feminismus sein, um zu erkennen, dass Frauen in manchen Gemeinden nichts übrig bleibt, als sich der Doktrin des Schweigegebots zu unterwerfen. Sie haben sich zu fügen, um nicht innerhalb ihrer Familien- und Gemeindeverbünde ausgegrenzt zu werden. Deshalb sollten auch wir Männer nicht schweigen, wenn der Frau das Grundrecht der Gleichberechtigung verwehrt wird und sie selbst es nicht wagt, auf diesen eklatanten Missstand hinzuweisen.