Dieser Wunsch ist schon erfüllt

Deshalb können wir auch voller Zuversicht sein, dass Gott uns hört, wenn wir ihn um etwas bitten, das seinem Willen entspricht. Und wenn wir wissen, dass er uns bei allem hört, was wir erbitten, können wir auch sicher sein, dass er uns das Erbetene gibt – so, als hätten wir es schon erhalten.
1. Johannes 5,14-15

Die Elberfelder und die Schlachter 2000 übersetzen hier: „…so wissen wir, dass wir das Erbetene haben, das wir von ihm erbeten haben.“ Das klingt ein wenig anders als bei der NeÜ (Neue evangelistische Übersetzung) im obigen Beispiel. Etwas schon zu haben oder etwas später zu bekommen, dies scheint uns, nicht das Gleiche zu sein. Die Unterschiede in den Übersetzungen zwingen uns zum Nachdenken über unsere Wünsche. Es gibt nämlich zwei Arten menschlicher Bitten. Da sind die rein auf unsere irdische Existenz bezogenen und die anderen, die auf eine Ewigkeit im Himmel gerichtet sind. Wenn wir nur dafür beten, dass es uns in dieser Welt gut gehen soll, können wir nicht sicher sein, dass dies auch immer dem Willen Gottes entspricht. Da ist es durchaus möglich, dass uns dieser Wunsch verwehrt wird. So wie es einem Kind ergeht, das vor jeder Eisdiele seinen Vater anbettelt, seinem Wunsch nach dieser Köstlichkeit nachzukommen und ihm dies auch mal verwehrt wird. Der Erwachsene weiß, dass zuviel Eis seinem Sprössling nicht guttun würde. So müssen auch wir akzeptieren, dass unsere Wünsche nach mehr Glück im Leben nicht immer erhört werden. Anders verhält es sich mit unserer Sehnsucht nach dem ewigen Leben. Wer hier ganz auf Gott vertraut, der hält schon jetzt die feste Zusage von IHM in Händen, auf die er sich felsenfest verlassen kann. Deshalb bedeuten die erwähnten Übersetzungen des Johannesverses beide das Gleiche, auch wenn sie zunächst verschieden wirken. Auf die Ewigkeit ausgerichtet macht es keinen Unterschied, ob „wir sicher sind, dass er uns das Erbetene gibt – so als hätten wir es schon erhalten“ oder „ob wir wissen, dass wir das Erbetene [bereits] haben“.