Unabhängigkeit und Gleichbehandlung
Ihr sollt im Gericht nicht die Person ansehen; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören. Ihr sollt euch vor niemandem fürchten, denn das Gericht ist Gottes Sache.
5. Mose 1,17
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung bei Prof. Norbert Bolz veranlasst, da er auf der Plattform X angeblich eine NS-Parole verwendet hat – auch wenn dies für jedermann erkennbar ironisch gemeint war. Viele Beobachter empfanden die Maßnahme als unverhältnismäßig und als Beispiel dafür, wie schnell staatliche Stellen gegen missverständliche Äußerungen vorgehen, wenn sie nicht von der „richtigen” Seite kommen. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Staatsanwaltschaft genauso streng gegen ein ähnliches Posting eines linken Autors vorgegangen wäre. Damit ist dies ein aktueller Fall, der die Wichtigkeit der von Moses geforderten Gleichbehandlung verdeutlicht.
Die Hausdurchsuchung bei Prof. Bolz ist auch ein krasses Beispiel dafür, welch wichtiger Wert die Unabhängigkeit der Justiz für den friedlichen Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit bedeutet, dass Richterinnen und Richter allein dem Gesetz verpflichtet sind und ihre Entscheidungen frei von Weisungen, politischem Druck oder Einfluss durch andere staatliche Organe treffen müssen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen darauf vertrauen können, dass Urteile nicht durch politische Macht verzerrt werden. Und letztlich müssen wir alle bedenken: „Das Gericht ist Gottes Sache”. Darum sollten wir nicht vorschnell andere Menschen verurteilen, nur weil sie eine andere Meinung vertreten als wir.